ONLINE: Das Delikt der Geldwäsche und Geldwäsche-Compliance in der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei – was muss ich wissen und wie agiere ich, wenn die Kammer etwas von mir “will”? (Nr. 2743)
09. Dezember 2024 | 09:30 - 15:00 Uhr
Buchung / Gebühr
Preis: 189,- €
-Kooperationsveranstaltung mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und Wirtschaftsprüferkammer -
Inhalt:
2017 wurde die 4. Geldwäscherichtlinie nationales Recht umgesetzt und auch danach erweiterte der deutsche Gesetzgeber – teils überobligatorisch – das Geldwäschegesetz (GwG). Auch das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB erfuhr eine deutliche Ausweitung. Die berufsständischen Kammern schulten ihre Mitglieder und boten eine Vielzahl von Seminaren an. Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen in Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien sollte daher zwischenzeitlich etabliert sein. Die Praxis zeigt jedoch, dass vielfach noch erhebliche Defizite bestehen. Das betrifft die generelle Relevanz geldwäscherechtlicher Pflichten für die eigene Kanzlei ebenso wie das Wissen um konkrete Pflichten und den Umgang mit den berufsständischen Kammern im Falle von Anfragen und Aufsichts- sowie Sanktionsmaßnahmen. Das Seminar bietet einen aktuellen Überblick über das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB und zu den Anforderungen für die jeweiligen Berufsgruppen an die interne Geldwäsche-Compliance. Erläutert wird auch, welche Rolle die berufsständischen Kammern in Bezug auf geldwäscherechtliche Themen innehaben und welche Maßnahmen sie ergreifen kann bzw. muss. Außerdem wird aufgezeigt, inwieweit bereits Rechtsprechung zu – ggf. vermeintlichen – GwG-Verstößen durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergangen ist und welche Konsequenzen hieraus für die Verteidigung in entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren gezogen werden können.
Hinweis: Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO (5 Std.) für alle Fachanwaltschaften
Hinweis: Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 43 f BRAO (3 Std.)
Themenbereiche:
für alle Fachanwaltschaften§ 43 f BRAO
Geldwäsche
Referent:
- Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München
- Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
Buchung / Gebühr
Preis: 189,- €
Veranstaltungsort:
ONLINE