Vorstandswahl 2025
Die Vorstandswahlen sowie die Nachwahl Mainz finden dieses Jahr vom 01.04.2025 bis zum 23.04.2025 um 12 Uhr (Wahlende) elektronisch statt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit, also bis 19.03.2025, in Textform über die Geschäftsstelle der Kammer bei dem Wahlausschuss einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 BRAO verwiesen wird. Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer Mitglied der Kammer ist und den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.
Hier gelangen Sie zum Wahlportal
(die Wahlunterlagen/das Wahlportal wird ab dem 01.04.2025 zugänglich gemacht)
Vortandswahl und Nachwahl Mainz
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und einstimmig beschlossen, die nächste Vorstandswahl als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma electric Paper beauftragt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl des Vorstandes werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 7 Abs. 2 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz werden aus den Landgerichtsbezirken 16 Mitglieder in den Vorstand gewählt, davon entfallen 6 auf den LG-Bezirk Koblenz, 5 auf den LG Bezirk Mainz, 3 auf den LG Bezirk Trier und 2 auf den LG Bezirk Bad Kreuznach.
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für sieben Vorstandsmitglieder (RA JR Dr. Andreas Ammer, RA Bernd Hoffmann, RA Stefan Schatz, RA JR Peter Kröll, RA Claus Merk, RA Joachim Zillien, RA Matthias Görgen) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2025. Damit stehen sieben Vorstandssitze zur Wahl / Wiederwahl.
Nachwahl Mainz
Neben der regulären Vorstandswahl findet außerdem eine Nachwahl in Mainz statt, nachdem unser Vorstandsmitglied JRin Gisela Hammes am 01.11.2024 verstorben ist. Der Vorstand hat am 09.11.2024 beschlossen, dass nunmehr eine Nachwahl gem. § 7 Abs. 15 Go/WO erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
Hierdurch steht ein weiterer Vorstandssitz zur Wahl.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Dr. Ulrich Blang, Wahlleiter
Frau Kollegin Tanja Risse, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Jörg Leberig, Beisitzer
Herr Kollege Marc Rainer Dach, erster Stellvertreter
Herr Kollege JR Dr. Karl Eichele, zweiter Stellvertreter,
Frau Kollegin JRin Christine Theobald-Frick, dritte Stellvertreterin
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 04.09.2024 gem. den Regelungen des § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 05.03.2025 um 12.00 Uhr für die Dauer von zwei Wochen, d.h. bis zum 19.03.2025 um 12.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zu deren Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 19.03.2025 um 12.00 Uhr.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 19.03.2025, 12.00 Uhr.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 01.04.2025 zugänglich gemacht.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 23.04.2025, 12.00 Uhr bestimmt.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 23.04.2025.
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 06.05.2025 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit, also bis 19.03.2025, in Textform über die Geschäftsstelle der Kammer bei dem Wahlausschuss einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 BRAO verwiesen wird.
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 05.03.2025 um 12.00 Uhr für die Dauer von zwei Wochen, d.h. bis zum 19.03.2025 um 12.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zu deren Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 19.03.2025 um 12.00 Uhr.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 19.03.2025, 12.00 Uhr.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 01.04.2025 zugänglich gemacht.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 23.04.2025, 12.00 Uhr bestimmt.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 23.04.2025.
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 06.05.2025 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Bitte beachten Sie: ALLE Mitglieder können Wahlbewerber in ALLEN Landgerichtsbezirken wählen.
turnusgemäße Wahl:
Bad Kreuznach
Bad Kreuznach
Vorstandssitze: 2
Zur Wahl/Wiederwahl stehende Sitze: 2
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