Vorstandswahl 2023
Die Vorstandswahlen sowie die Nachwahl Trier fanden dieses Jahr vom 04.04.2023 bis zum 25.04.2023 um 12 Uhr (Wahlende) elektronisch statt. Der Wahlausschuss hat die bis 21.03.2023 fristgerecht eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und die unten aufgeführten Kanidaten zur Wahl freigegeben.
Am 01.03.2023 waren im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach 261 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Trier 604 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Mainz 1.203 Mitglieder und im Landgerichtsbezirk Koblenz 1.253 Mitglieder, mithin insgesamt 3321 Mitglieder im Kammerbezirk gemeldet.
Danach ergibt sich folgende Besetzung aus den Landgerichtsbezirken:
Bad Kreuznach: | 2 Vorstandsmitglieder/zu wählen 0 |
Trier: | 3 Vorstandsmitglieder/zu wählen im Wege der Nachwahl 1 |
Mainz: | 5 Vorstandsmitglieder/zu wählen 4 |
Koblenz: | 6 Vorstandsmitglieder/zu wählen 5 |
elektronische Wahl des Vorstandes 2023 nebst Nachwahl in Trier
-Wahlergebnis-
Im Jahr 2023 fanden die Wahlen zum Vorstand in elektronischer Form statt.
Bis zum Ende der Wahlzeit am Dienstag, den 25.04.2023, 12.00 Uhr, sind insgesamt 479 elektronische Stimmen abgegeben worden.
Bei 3.321 wahlberechtigten Mitgliedern am 01.03.2023 ergibt dies eine Wahlbeteiligun von 14,42 %.
Die Auswertung der elektronischen Stimmen für den Landgerichtsbezirk Koblenz hat ergeben, dass auf
Herrn Rechtsanwalt JR Wolfgang Fensch |
264 Stimmen |
Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Krist |
284 Stimmen |
Herrn Rechtsanwalt JR Gerhard Leverkinck |
333 Stimmen |
Herrn Rechtsanwalt JR Prof Dr Hubert Schmidt |
281 Stimmen |
Frau Rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwältin Susanne Terhorst |
327 Stimmen |
entfallen sind.
Anzahl der abgegebenen Stimmen | 479 Stimmen |
Anzahl gültiger Stimmzettel | 464 Stimmen |
davon leer abgegeben | 31 Stimmen |
Anzahl ungültiger Stimmzettel | 15 Stimmen |
davon ungültig abgegeben | 0 Stimmen |
davon als ungültig gekennzeichnet | 15 Stimmen |
Die Auswertung der elektronischen Stimmen für den Landgerichtsbezirk Mainz hat sodann ergeben, dass auf
Frau Rechtsanwältin Raphaela di Prato | 324 Stimmen |
Frau Rechtsanwältin JRin Gisela Hammes | 283 Stimmen |
Frau Rechtsanwältin Claudia Karwatzki | 286 Stimmen |
Herr Rechtsanwalt Dr. Manuel Lorenz | 293 Stimmen |
entfallen sind.
Anzahl der abgegebenen Stimmen | 479 Stimmen |
Anzahl gültiger Stimmzettel | 461 Stimmen |
davon leer abgegeben | 62 Stimmen |
Anzahl ungültiger Stimmzettel | 18 Stimmen |
davon ungültig abgegeben | 0 Stimmen |
davon als ungültig gekennzeichnet | 18 Stimmen |
NACHWAHL Trier:
Die Auswertung der elektronischen Stimmen für den Landgerichtsbezirk Trier hat sodann ergeben, dass auf
Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Schatz |
367 Stimmen |
entfallen sind.
Anzahl der abgegebenen Stimmen | 479 Stimmen |
Anzahl gültiger Stimmzettel | 438 Stimmen |
davon leer abgegeben | 71 Stimmen |
Anzahl ungültiger Stimmzettel | 41 Stimmen |
davon ungültig abgegeben | 0 Stimmen |
davon als ungültig gekennzeichnet | 41 Stimmen |
Vorstandswahl 2023 und Nachwahl im Bezirk Trier
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 11.05.2022 einstimmig beschlossen, die nächste Vorstandswahl als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits die letzte Wahl des Vorstandes 2021 sowie eine Vielzahl von Wahlen anderer Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl des Vorstandes werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 7 Abs. 2 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz werden aus den Landgerichtsbezirken je angefangene 250 Mitglieder ein Mitglied in den Vorstand gewählt. Von den Vorstandsmitgliedern soll mindestens je eines seine Kanzlei im Bezirk der auswärtigen Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Koblenz, Mainz, Trier und Bad Kreuznach haben.
Als maßgebend gilt die Zahl der Kammermitglieder im Landgerichtsbezirk zum 01.03. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt.
Am 01.03.2023 waren im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach 261 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Trier 604 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Mainz 1.203 Mitglieder und im Landgerichtsbezirk Koblenz 1.253 Mitglieder, mithin insgesamt 3321 Mitglieder im Kammerbezirk gemeldet.
Danach ergibt sich folgende Besetzung aus den Landgerichtsbezirken:
Bad Kreuznach: | 2 Vorstandsmitglieder |
Trier: | 3 Vorstandsmitglieder |
Mainz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Koblenz: | 6 Vorstandsmitglieder |
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für acht Vorstandsmitglieder (RA JR Gerhard Leverkinck, RA JR Prof. Dr. Hubert Schmidt, RA Wolfgang Fensch, RA Dr. Matthias Krist, JRin RAin Gisela Hammes, RAin Claudia Karwatzki, RAin Viktoria Koch, RA Sebastian Windisch) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2023. Aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahl im LG-Bezirk Koblenz, stehen nunmehr 9 Vorstandssitze zur Wahl/Wiederwahl.
Nachwahl Trier
Neben der regulären Vorstandswahl findet außerdem eine Nachwahl in Trier statt, nachdem das Vorstandsmitglied JR Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt sein Amt am 16.06.2021 niedergelegt hat. Der Vorstand hat am 11.05.2022 beschlossen, dass nunmehr eine Nachwahl gem. § 7 Abs. 15 Go/WO erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Hierdurch steht ein weiterer Vorstandssitz zur Wahl.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Dr. Ulrich Blang, Wahlleiter
Frau Kollegin Tanja Risse, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Jörg Leberig, Beisitzer
Herr Kollege Marc Rainer Dach, erster Stellvertreter
Herr Kollege JR Dr. Karl Eichele, zweiter Stellvertreter,
Frau Kollegin JRin Christine Theobald-Frick, dritte Stellvertreterin
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 20.09.2022 gem. den Regelungen des § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00 bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 17.03.2023.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 25.04.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 21.03.2023.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 04.04.2023 zugänglich gemacht.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 25.04.2023
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 27.04.2023 bis zum 11.05.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit in Textform in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 verwiesen wird.
Vorstandswahl 2023 und Nachwahl im Bezirk Trier
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 11.05.2022 einstimmig beschlossen, die nächste Vorstandswahl als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits die letzte Wahl des Vorstandes 2021 sowie eine Vielzahl von Wahlen anderer Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl des Vorstandes werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 7 Abs. 2 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz werden aus den Landgerichtsbezirken je angefangene 250 Mitglieder ein Mitglied in den Vorstand gewählt. Von den Vorstandsmitgliedern soll mindestens je eines seine Kanzlei im Bezirk der auswärtigen Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Koblenz, Mainz, Trier und Bad Kreuznach haben.
Als maßgebend gilt die Zahl der Kammermitglieder im Landgerichtsbezirk zum 01.03. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt.
Am 15.11.2022 waren im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach 262 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Trier 601 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Mainz 1.187 Mitglieder und im Landgerichtsbezirk Koblenz 1.227 Mitglieder gemeldet.
Zum 01.03.2023 dürfte die Mitgliederzahl des jeweiligen Landgerichtsbezirks daher voraussichtlich folgende Besetzung aus den Landgerichtsbezirken ergeben:
Bad Kreuznach: | 2 Vorstandsmitglieder |
Trier: | 3 Vorstandsmitglieder |
Mainz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Koblenz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für acht Vorstandsmitglieder (RA JR Gerhard Leverkinck, RA JR Prof. Dr. Hubert Schmidt, RA Wolfgang Fensch, RA Dr. Matthias Krist, JRin RAin Gisela Hammes, RAin Claudia Karwatzki, RAin Viktoria Koch, RA Sebastian Windisch) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2023. Soweit sich die Mitgliederzahlen in den Landgerichtsbezirken nicht bis zum 01.03.2023 wesentlich verändern, stehen damit acht Vorstandssitze zur Wahl / Wiederwahl.
Nachwahl Trier
Neben der regulären Vorstandswahl findet außerdem eine Nachwahl in Trier statt, nachdem das Vorstandsmitglied JR Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt sein Amt am 16.06.2021 niedergelegt hat. Der Vorstand hat am 11.05.2022 beschlossen, dass nunmehr eine Nachwahl gem. § 7 Abs. 15 Go/WO erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Hierdurch steht ein weiterer Vorstandssitz zur Wahl.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Dr. Ulrich Blang, Wahlleiter
Frau Kollegin Tanja Risse, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Jörg Leberig, Beisitzer
Herr Kollege Marc Rainer Dach, erster Stellvertreter
Herr Kollege JR Dr. Karl Eichele, zweiter Stellvertreter,
Frau Kollegin JRin Christine Theobald-Frick, dritte Stellvertreterin
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 20.09.2022 gem. den Regelungen des § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00 bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 17.03.2023.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 25.04.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 21.03.2023.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 04.04.2023 zugänglich gemacht.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 25.04.2023
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 27.04.2023 bis zum 11.05.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit in Textform in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 verwiesen wird.
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00 bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 17.03.2023.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 25.04.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 21.03.2023.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 04.04.2023 zugänglich gemacht.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 25.04.2023
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 27.04.2023 bis zum 11.05.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Der Wahlausschuss hat die folgenden Wahlbewerber nach Prüfung der Formalia zur Wahl zugelassen. Darüber hinausgehende Wahlbewerbungen sind nicht eingegangen.
Bitte beachten Sie: ALLE Mitglieder können Wahlbewerber in ALLEN Landgerichtsbezirken wählen.
Mitglieder zum 01.03.2023: 3321
turnusgemäße Wahl:
Bad Kreuznach | Mitgliederzahl zum 01.03.2023: 261
Vorstandssitze: 2
Zur Wahl/Wiederwahl stehende Sitze: 0
--------------------------------------------
Koblenz | Mitgliederzahl zum 01.03.2023: 1253
Vorstandssitze: 6
Zur Wahl/Wiederwahl stehende Sitze: 5

Rechtsanwalt seit 1983, Singularzulassung beim OLG Koblenz, danach Tätigkeitsschwerpunkte im Amtshaftungs-, öffentlichen Preis-, Versicherungs- und Verkehrsrecht. Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer in Koblenz seit 2005, seit 22.05.2019 Mitglied des Präsidiums. Im Vorstand insbesondere zuständig für Fragen rund um die Fachanwaltschaften, Zulassungen und Beschwerden. Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für das Versicherungsrecht.
Verfechter der anwaltschaftlichen Selbstverwaltung und gerne bereit, dieses Engagement fortzusetzen.

Bereits gegen Ende des Studiums und während des gesamten Referendariats hat es mich als Mitarbeiter in einer Einzelkanzlei zur anwaltlichen Tätigkeit hingezogen. Selbst durch die intensive Befassung mit dem Öffentlichen Recht habe ich mich nicht von diesem Berufsziel abbringen lassen und bin im Jahr 1995 ganz gezielt Rechtsanwalt geworden, zunächst in anderer, ab 2002 in eigener Kanzlei. Mittlerweile liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt im Vergaberecht, hier wiederum aus Gründen meines anwaltlichen Selbstverständnisses vor allem in der Bieterberatung.
Im Kammervorstand bin ich seit 2014 mit diversen Aufgabenstellungen aktiv, so u.a. als Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Fachanwaltszulassung Vergaberecht. Ich lege sehr großen Wert auf die Absicherung der anwaltlichen Selbstverwaltung gegenüber sämtlichen staatlichen Einflussnahmen direkter oder indirekter Art, genauso auch auf die beständige Qualitätssteigerung eben jener Selbstverwaltung. Das ist bisweilen arbeitsintensiv und anspruchsvoll, aber in einem sich stark wandelnden beruflichen Umfeld der Anwaltschaft nach meiner Überzeugung von großer Bedeutung.
In diesem Sinne werde ich weiter für Sie tätig, so Sie mir Ihre Stimme geben; dafür danke ich im Voraus.

Seit 1990 bin ich als Rechtsanwalt in Koblenz zugelassen und dort vor allem im Bereich des Bank- und Gesellschaftsrechts tätig. Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gehöre ich seit 1999 an und bin seit 2014 deren Präsident. Daneben engagiere ich mich in unserem Versorgungswerk, in dessen Vertreterversammlung und Anlageausschuss ich Mitglied bin.
Die anstehenden Änderungen und Umwälzungen in unserem Berufsstand, die durch technische Entwicklungen, Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht zuletzt die Auswirkungen des demographischen Wandels bestimmt werden, sehe ich inzwischen weniger als Bedrohung sondern vielmehr als Chance. Hierzu sind allerdings erhebliche Anstrengungen erforderlich, um das Rechtsberatungsmonopol der Anwaltschaft jedenfalls in seinem Kern zu verteidigen. Anwaltliche Selbstverwaltung zur Vermeidung staatlicher Berufsaufsicht durch die Ministerialbürokratie ist hierbei für mich unverzichtbar.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der anstehenden Wahl Ihre Stimme geben würden, damit ich in diesem Sinne weiter für Sie tätig sein kann.

Rechtsanwalt seit 1990 (1990 bis 1995 in Trier, seit 1995 in Koblenz, Kanzlei Martini Mogg Vogt PartGmbB)
Jahrgang 1958
Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Freiburg, Trier
Referendariat in Trier
Promotion an der Universität Trier
Von 2003 bis 2018 Professor an der Hochschule Trier
Seit 2013 Honorarprofessor für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Zivilverfahrensrecht an der Uni Trier
Seit 2017 stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstag eV
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Steuerrecht
Im Vorstand der RAKKO seit 2019, seit 2021 Schatzmeister
Kammervorstand heißt für mich: Interessenvertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens; dies und die gesetzlich vorgesehene Aufsicht, aber vor allem Unterstützung der Mitglieder, kann von Berufskolleginnen und -kollegen besser vorgenommen werden als von staatlichen Organen (etwa in der Ministerialbürokratie). Dabei ist der Vorstand in erster Linie Dienstleister für die Mitglieder und nicht „der erhobene Zeigefinger“.

Susanne Terhorst, geb. Meyer
geb. 1972, verheiratet, 3 Kinder
Seit nunmehr 11 Jahren bin ich als Syndikusrechtsanwältin bei der Handwerkskammer Koblenz tätig und leite seit dem Jahr 2016 als Justiziarin die Abteilung Recht.
Meine berufliche Heimat ist damit die Tätigkeit für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Einsatz für die Selbstverwaltung der Wirtschaft.
Auch die Mitarbeit in überregionalen Gremien für die Handwerksorganisation, wie beispielsweise die Leitung des Arbeitskreises Organisation und Recht- Mitte/Südwest, gehört zu meinem Aufgabenkreis.
Nach meinem Studium an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Referendariat am Landgericht Aschaffenburg arbeite ich bereits seit dem Jahr 1999 als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin, zunächst mit einer Zulassung am Landgericht Düsseldorf, dann Hannover und von 2001 bis 2012 in Koblenz für einen industriellen Arbeitgeber der Verpackungsbranche..
Mir ist es wichtig, dass im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Koblenz auch die Perspektive der Syndikusanwälte vertreten wird, damit die Anwaltschaft dort ausgewogen repräsentiert ist!
Ich würde mich freuen, bei einer Tätigkeit im Kammervorstand der Rechtsanwaltskammer, neben meiner täglichen Arbeit auch aktiv in der anwaltlichen Selbstverwaltung dazu beizutragen, unsere Interessen und Belange zu vertreten.
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Mainz | Mitgliederzahl zum 01.03.2023: 1203
Vorstandssitze: 5
Zur Wahl/Wiederwahl stehende Sitze: 4

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Juli 2013 bin ich in der Kanzlei Bette Westenberger Brink am Standort Mainz tätig, dort seit 2019 auch Partner in der Sozietät. Vom Beginn meiner beruflichen Laufbahn an
liegt mein Schwerpunkt im öffentlichen Recht; hier betreue ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht Mandanten insbesondere zum öffentlichen Baurecht, Beihilfen-und Vergaberecht, Gewerbeaufsichtsrecht
und Recht der Heilberufskammern.
In meiner beruflichen Praxis zeigt mir gerade die Beratung und Vertretung von Kammern, wie wichtig Selbstverwaltung und wie verantwortungsvoll die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung ist.
Bei der Erfüllung der Aufgaben unserer Rechtsanwaltskammer würde ich gerne mitwirken. Im Rahmen der anwaltlichen Selbstverwaltung im Vorstand unserer Kammer aktiv zu werden bedeutet für mich dabei u.a.
auch, den künftig insbesondere durch Künstliche Intelligenz auf unseren Berufszweig einwirkenden technischen Wandel im Sinne der Anwaltschaft mitgestalten zu können. Darüber hinaus habe ich durch meine
internationale Ausrichtung im Studium (französischer Doppelstudiengang der JohannesGutenberg-UniversitätMainz/ParisXII) und im Referendariat (Mailand) sowie über die Mitgliedschaften in der deutsch-französischen
und deutsch-italienischen Juristenvereinigung gute Kontakte auch zu unseren dortigen ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Den stets wertschätzenden Austausch würde ich für die Wahrnehmung unserer Interessen und Belange gerne auch in die Vorstandstätigkeit einbringen.
Raphaela DiPrato
geb. 1986, verheiratet, 2Kinder
Vorstandsmitglied seit 2012

Jahrgang 1963, verheiratet
Studium in Mainz, anschließend Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz
Zulassung zur Rechtsanwältin 1992, Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
Mitgliedschaften/Tätigkeiten:
· Seit 1999 Mitglied im Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
· Seit 2021 Mitglied des Vorprüfungsausschusses „ Fachanwalt für Familienrecht“
Tätigkeiten im Vorstand
· Mitglied der Beschwerdeabteilung
· Mitglied der Zulassungsabteilung
Da die Selbstverwaltung der Anwaltschaft die Freiheit und Unabhängigkeit der Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege gewährleistet, stellt die Arbeit der Rechtsanwaltskammer eine wichtige Aufgabe für unseren Berufsstand dar. Hieran würde ich gerne weiter mitarbeiten.

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
zu den bevorstehenden Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Koblenz bewerbe ich mich bei Ihnen als Kandidatin zur Wiederwahl.
Einige Eckpunkte zu meiner Person und Tätigkeit:
geb. 1962
1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
seit 1994 Fachanwältin für Familienrecht
Kanzleisitz in Ingelheim seit 1989
Tätigkeit als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft
Seit 2011 ununterbrochen Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Koblenz, dort zuständig:
- in Zulassungsabteilungen für Mainz und Bad Kreuznach
- in Personalsachen
- für berufsrechtliche Anfragen
- für Beschwerden und Aufsichtssachen
- als Vorsitzende der Aufsichtsabteilung IV (Interessenkollision)
Mit meiner Kandidatur zur Wiederwahl verfolge ich die Absicht, dazu beizutragen, die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft gegenüber staatlichen und privaten Institutionen zu stärken, die Interessen auch kleinerer Kanzleien wahrzunehmen und die positive Wahrnehmung der Anwältinnen und Anwälte in der Gesellschaft zu fördern.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mit Ihrer Stimme für meine weitere Tätigkeit die Unterstützung für meine Ziele geben und es mir möglich bleibt, wie bisher mein Amt mit Freude und Engagement auszuüben.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Claudia Karwatzki
Rechtsanwältin

Dr. Manuel Lorenz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
Rechtsanwalt bin ich seit 2016 und seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht. Zunächst war ich in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Wiesbaden tätig und seit 2019 in der Sozietät Knierim & Kollegen in Mainz und damit endlich wieder in meinem Heimatbundesland. Studium, Promotion und Referendariat absolvierte ich an der Universität Trier bzw. am Landgericht Trier.
Seit 2017 bin ich Lehrbeauftragter an der Universität Trier und genieße die Zusammenarbeit mit den Studierenden an meiner Alma Mater sehr. Der kontinuierliche Bezug zu Wissenschaft und Lehre prägt auch meine Tätigkeit als Verteidiger. Ich verteidige und berate Individualbeschuldigte sowie Unternehmen vor allem in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Besonders am Herzen liegt mir das Umweltstrafrecht.
Ehrenamtlich engagiere ich mich unter anderem als Koordinator des Arbeitskreises Arbeitsstrafrecht der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Hier werden aktuelle Themen mit Bezug zum Arbeitsstrafrecht aufgegriffen und im Rahmen interdisziplinärer Veranstaltungen mit Vertretern der Wissenschaft, Anwaltschaft und Wirtschaft weiterentwickelt. Hierbei geht es auch darum, Menschen miteinander zu vernetzen und vor allem eine gute Zeit miteinander zu verbringen.
Neben dieser sehr spannenden Aufgabe würde ich mich mit Ihrer Unterstützung bei der kommenden Wahl gerne auch berufsrechtlich im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Koblenz engagieren. Ein wichtiges Anliegen ist es mir, Themen, die uns in der Anwaltschaft bewegen, gemeinsam anzupacken und nach vorne zu bringen. Dabei möchte ich mich insbesondere der Herausforderung stellen, Bekanntes und Bewährtes zu erhalten und trotzdem zukunftsgerichtet auf neue Ideen und Ansätze zu schauen, um so aktuelle und kommende Herausforderungen zu meistern.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und kollegiale Grüße aus Mainz
Ihr
Manuel Lorenz
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Nachwahl Trier:
Trier | Mitgliederzahl zum 01.03.2023: 604
Vorstandssitze: 3
Zur Nachwahl stehende Sitze: 1

Seit 1991 lebe und arbeite ich im wunderschönen Trier, nachdem ich in Berlin, London und Köln Jura und BWL studierte. Nach meinem ersten Staatsexamen promovierte ich in Köln bei Prof. Hanns Prütting im Bereich des Zivilprozessrechts.
Ich bin verheiratet und habe 2 erwachsene Söhne.
Neben meiner Tätigkeit als Partner einer Anwaltssozietät war ich mehr als fünfzehn Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Trier, engagiere mich seit 2004 mit viel Freude im Öffentlichkeitsausschuss unserer Kammer, war jahrelang Mitglied des Fachausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und bin Prüfer für das 2. Juristische Staatsexamen.
Die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist tragende Säule unseres Rechtsstaates. Das Ansehen unseres Berufsstandes und das Vertrauen Rechtssuchender zu bewahren und zu stärken, bleibt stets vordringlichste Aufgabe eines jeden von uns und der Kammer.
An der erfolgreichen Gestaltung unserer gemeinsamen beruflichen Zukunft und an der Bewältigung großer Herausforderungen, wie der Digitalisierung und des Fachkräftemangels mitwirken zu dürfen, motiviert mich zu dieser Bewerbung.
Ich freue mich, Ihre Stimme zu erhalten.
Dr. Stefan Schatz