Neue Fortbildungsstufen in der Berufsbildung
Neue Fortbildungsstufen in der höherqualifizierenden Berufsbildung
Zum 1. Januar 2020 trat das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12. Dezember 2019 in Kraft. Mit dieser Novelle des BBiG wurden unter §§ 53 ff. neue Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung eingeführt:
- Erste Fortbildungsstufe (DQR 5)
„Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ……“
Lernumfang 400 Stunden - Zweite Fortbildungsstufe (DQR 6)
„Bachelor Professional in ……“
Lernumfang 1.200 Stunden - Dritte Fortbildungsstufe (DQR 7)
„Master Professional in ..…“
Lernumfang 1.600 Stunden
Die Weiterbildung zum/zur „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ entspricht dem Niveau DQR 6 und fällt damit in die zweite Fortbildungsstufe, also das Niveau des „Bachelor Professional“. Eine Umschreibung der erworbenen Abschlussbezeichnung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ auf die des „Bachelor Professional“ ist jedoch nicht möglich, da der erforderliche Lernumfang von 1.200 Stunden für den Bachelor Professional deutlich über dem Umfang für den/die Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in liegt.
Derzeit gibt es noch keine einheitliche Prüfungsordnung für die neuen Fortbildungsstufen. Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.